Zwei Tarife, ein ganzes Jahr, null Sorgen
Mit dem Reiseschutz All in One müssen Sie nicht jede Ihrer Reisen einzeln absichern. Dieses umfassende Reiseschutzpaket hat vielmehr ganzjährige Gültigkeit für alle Reisen der versicherten und mitversicherten Personen. All in One gilt weltweit für alle Reisen – ganz gleich, ob die Arrangements über ein Reisebüro oder durch private Buchung erfolgen und unabhängig davon, ob die Reisen mit dem Auto, mit dem Reisebus, mit der Bahn, mit dem Flugzeug oder mit dem Schiff unternommen werden.
Maßgerechter Reiseschutz für eine Reisedauer bis zu 56 Tagen bei Urlaubs-und Geschäftsreisen im In-und Ausland.
Unsere detaillierten Versicherungsbedingungen finden Sie hier.
Wissenswertes
Wie ist der Leistungsumfang?
Reise-Stornokosten-Versicherung
inkl. Reise-Ausfallschutz (Abbruchkosten)
inkl. Reise-Ausfallschutz (Abbruchkosten)
- Höhe der Versicherungssumme:
- 2.500 bzw. 5.000 Euro je Reise im Einzeltarif
- 6.000 bzw. 10.000 Euro je Reise im Familientarif
- Selbstbehalt im Schadenfall:
- Für Personen bis 69 Jahre besteht kein Selbstbehalt
- Für Personen ab 70 Jahre besteht bei Versicherungsfällen wegen unerwartet schweren Erkrankungen ein Selbstbehalt in Höhe von 20 % des erstattungsfähigen Schadens
- Für Personen bis 69 Jahre besteht kein Selbstbehalt
- Covid-19 Reiseschutz (zusätzlich versicherbar)
-
Sofern dieses gesondert vereinbart wurde, besteht Versicherungsschutz
- bei diagnostizierter Infektion mit SARS-CoV-2 (Covid-19) und/oder
- Anordnung einer häuslichen Isolation (Quarantäne) vor und während einer versicherten Reise.
Die Zusatzversicherung Covid-19 Reiseschutz gilt als Ergänzung im Rahmen der Reise-Reiserücktrittskosten-Versicherung und zur Reiseabbruchkosten-Versicherung (Reise-Ausfallschutz).
Auslandsreise-Krankenversicherung
- Für Personen bis 69 Jahre besteht kein Selbstbehalt
- Für Personen ab 70 Jahre besteht bei Versicherungsfällen wegen unerwartet schweren Erkrankungen ein Selbstbehalt in Höhe von 100 Euro des erstattungsfähigen Schadens
inkl. Auslandsreise-Rückholkosten - Für Personen ab 70 Jahre besteht bei Versicherungsfällen wegen unerwartet schweren Erkrankungen ein Selbstbehalt in Höhe von 100 Euro des erstattungsfähigen Schadens
- Einschluss von Auslandsreise-Rückholkosten
- Unbegrenzte Kostenübernahme für medizinisch sinnvolle und vertretbare Krankentransporte
- Einschluss von Inlandsreise-Rückholkosten - Versicherungssumme 10.000 Euro je Person/je Reise
- Covid-19 Krankenschutz
Reise-Assistance- und Beistandsleistungen
Reisegepäck-Versicherung
- Versicherungssumme:
- 3.000 Euro je versicherte Person ab 16 Jahren
- 1.500 Euro ingesamt für alle mitversicherten Person unter 16 Jahren
- 500 Euro für Noteinkäufe bei Verspätung (ab 24 Stunden)
- Für Personen bis 69 Jahre besteht kein Selbstbehalt
- Für Personen ab 70 Jahre besteht bei Versicherungsfällen ein Selbstbehalt in Höhe von 100 Euro je Schadensfall
Umbuchungsgebühren-Versicherung
- 50 Euro je Person für Umbuchungen bis zum 42. Tag vor Reiseantritt, danach Erstattung bis zur Höhe der Stornokosten
Notruf- und Servicezentrale (Tag und Nacht)
Welche Abschlussfristen gelten?
Der Versicherungsschutz muss spätestens 30 Tage vor Reiseantritt beantragt werden. Erfolgt die Buchung der Reise innerhalb von 30 Tagen vor Reiseantritt, kann der Versicherungsschutz nur am Buchungstag beantragt werden.
Wer sind die versicherten Personen?
Einzeltarif: Maximal ein/e Erwachsene/r und maximal drei mitreisende Kinder unter 18 Jahren bzw. unter 23 Jahren, wenn keine auf Dauer angelegte, berufliche Tätigkeit ausgeübt wird, zählen, unabhängig vom Verwandtschaftsgrad und vom Wohnsitz, zu den versicherten Personen.
Partnertarif: Maximal zwei Erwachsene zählen, unabhängig vom Verwandtschaftsgrad und vom Wohnsitz, zu den versicherten Personen.
Familientarif: Maximal zwei Erwachsene und maximal fünf mitreisende, Kind unter 18 Jahren bzw. unter 23 Jahren, wenn keine auf Dauer angelegte, berufliche Tätigkeit ausgeübt wird zählen, unabhängig vom Verwandtschaftsgrad und vom Wohnsitz, zu den versicherten Personen.
Partnertarif: Maximal zwei Erwachsene zählen, unabhängig vom Verwandtschaftsgrad und vom Wohnsitz, zu den versicherten Personen.
Familientarif: Maximal zwei Erwachsene und maximal fünf mitreisende, Kind unter 18 Jahren bzw. unter 23 Jahren, wenn keine auf Dauer angelegte, berufliche Tätigkeit ausgeübt wird zählen, unabhängig vom Verwandtschaftsgrad und vom Wohnsitz, zu den versicherten Personen.