Flexibler geht's nicht!
Mit unserem Reiseschutz Flexible haben Sie alle Möglichkeiten, Ihre Reisen in und außerhalb Deutschlands ein ganzes Jahr lang zu versichern. Ob Sie dabei nur Ihre Reisekosten erstattet bekommen oder im Urlaub auch unfallversichert sein wollen, mit unseren Tarif-Bausteinen können Sie sowohl Einzelleistungen buchen oder auch Ihren Reiseschutz beliebig frei kombinieren. Und das Ganze zu einem sehr günstigen Preis-/ Leistungsverhältnis. Testen Sie es doch einfach mit unserem Tarifrechner!Aus diesen Bausteinen können Sie auswählen. Markieren Sie Ihre Wunschtarif und wir berechnen den Preis:
Unsere detaillierten Versicherungsbedingungen finden Sie hier.
Wissenswertes
Auslandsreise-Krankenversicherung
Auslandsreise-Krankenversicherung ( ARKV )
Medizinische Notrufnummer +43 (0) 662 87 29 24 zu jeder Tages- und Nachtzeit
- Auslandsreise-Krankenversicherung
ohne Selbstbehalt
- Für Personen bis einschließlich 69 Jahre besteht kein Selbstbehalt
- Für Personen ab 70 Jahre gilt ein Selbstbehalt in Höhe von 100 Euro je Schaden
- inklusive Covid-19 Krankenschutz
- Einschluss von Auslandsreise-Rückholkosten
- Unbegrenzte Kostenübernahme für medizinisch sinnvolle und vertretbare Krankentransporte je Person/je Reise
- Einschluss von Inlandsreise-Rückholkosten – Versicherungssumme von 10.000 Euro je Person/je Reise
Medizinische Notrufnummer +43 (0) 662 87 29 24 zu jeder Tages- und Nachtzeit
Reise-Stornokosten-/Reiseabbruch-Versicherung
Reise-Stornokosten-Versicherung inkl. Reiseausfallschutz (Abbruchkosten)
- Höhe der Versicherungssumme:
- bis 2.500 Euro bzw. bis 5.000 Euro je Reise im Einzeltarif
- bis 6.000 Euro bzw. bis 10.000 Euro je Reise im Familientarif
Eine Höherversicherungssumme je Reise ist auf Anfrage gegen Aufpreis möglich.
- Für Personen bis einschließlich 69 Jahre besteht kein Selbstbehalt. Für Personen ab 70 Jahre besteht bei Versicherungsfällen wegen unerwartet schweren Erkrankungen ein Selbstbehalt in Höhe von 20 %% des erstattungsfähigen Schadens.
- 50 Euro je Person für Umbuchungen bis zum 42. Tag vor Reiseantritt, danach Erstattung bis zur Höhe der Stornokosten
Reise-Haftpflicht-/Reise-Unfallversicherung
Reise-Unfallversicherung
Reise-Haftpflichtversicherung:
- Versicherungsschutz weltweit für alle Unfälle für die Dauer von Urlaubsreisen
- Gilt rund um die Uhr
- Versicherungssumme bei Invalidität 25.000 Euro
- Versicherungssumme bei Tod 10.000 Euro
Reise-Haftpflichtversicherung:
- Auslandsdeckung weltweit
- Schutz von Privatpersonen gegen gesetzliche Haftpflichtansprüche Dritter bei Personen- und Sachschäden
- Deckungssumme max. 1,5 Mio Euro pauschal
All in One
All in One
Mit dem Reiseschutz All in One müssen Sie zur Absicherung Ihrer Reisen nicht jeweils neuen oder zusätzlichen Versicherungsschutz beantragen. Ihr Reiseschutz hat hier vielmehr ganzjährige Gültigkeit für alle Reisen der versicherten und mitversicherten Personen und beinhaltet:
Mit dem Reiseschutz All in One müssen Sie zur Absicherung Ihrer Reisen nicht jeweils neuen oder zusätzlichen Versicherungsschutz beantragen. Ihr Reiseschutz hat hier vielmehr ganzjährige Gültigkeit für alle Reisen der versicherten und mitversicherten Personen und beinhaltet:
- Reise-Stornokosten-Versicherung
inkl. Reise-Ausfallschutz (Abbruchkosten) - Auslandsreise-Krankenversicherung inklusive Inlandsreise und Auslandsreise-Rückholkostenversicherung
- Reise- Assistance- und Beistandsleistungen
- Reisegepäck-Versicherung
- Umbuchungsgebühren-Versicherung
- Notruf- und Servicezentrale (Tag und Nacht)
Covid-19 Reiseschutz
Covid-19 Reiseschutz
- bei diagnostizierter Infektion mit SARS-CoV-2 (Covid-19) und/oder
- Anordnung einer häuslichen Isolation (Quarantäne) vor und während einer versicherten Reise.
Welche Abschlussfristen gelten?
Der Versicherungsschutz muss spätestens 30 Tage vor Reiseantritt beantragt werden.
Erfolgt die Buchung der Reise erst innerhalb von 30 Tagen vor Reiseantritt, kann der Versicherungsschutz nur am
Buchungstag beantragt werden.
Wer sind die versicherten Personen?
Einzeltarif: Maximal ein/e Erwachsene/r und maximal drei mitreisende Kinder unter 18 Jahren bzw. unter 23 Jahren, wenn keine auf Dauer angelegte berufliche Tätigkeit ausgeübt wird, zählen, unabhängig vom Verwandtschaftsgrad und vom Wohnsitz, zu den versicherten Personen.
Partnertarif: Maximal zwei Erwachsene zählen, unabhängig vom Verwandtschaftsgrad und vom Wohnsitz, zu den versicherten Personen.
Familientarif: Maximal zwei Erwachsene und maximal fünf mitreisende Kinder unter 18 Jahren bzw. unter 23 Jahren, wenn keine auf Dauer angelegte berufliche Tätigkeit ausgeübt wird, zählen, unabhängig vom Verwandtschaftsgrad und vom Wohnsitz, zu den versicherten Personen.
Partnertarif: Maximal zwei Erwachsene zählen, unabhängig vom Verwandtschaftsgrad und vom Wohnsitz, zu den versicherten Personen.
Familientarif: Maximal zwei Erwachsene und maximal fünf mitreisende Kinder unter 18 Jahren bzw. unter 23 Jahren, wenn keine auf Dauer angelegte berufliche Tätigkeit ausgeübt wird, zählen, unabhängig vom Verwandtschaftsgrad und vom Wohnsitz, zu den versicherten Personen.